Kolonnenflaggensatz
Der Kolonnenflaggensatz besteht aus insgesamt vier verschiedenfarbigen Stoffflaggen, welche vorne links am Fahrzeug bei Fahrten im geschlossen Verband angebracht werden, um diesen als solchen zu kennzeichnen.
Gemäß Straßenverkehrsordnung gelten geschlossene Verbände als ein Fahrzeug und dürfen nicht durch andere Fahrzeuge unterbrochen werden. Wenn das erste Fahrzeug über eine grüne Ampel fährt und diese auf rot umschaltet muss der gesamte Verband über die rote Ampel folgen. Der restliche Verkehr hat dem Verband Vorrang zu gewähren. Gleiches gilt an anderen Kreuzungen sinngemäß.
Flaggenfarbe | Bedeutung |
Blau | Verbandszugehöriges Fahrzeug |
Grün | Letztes Fahrzeug im Verband |
Rot | Fahrzeug, von welchem erhöhte Gefahr ausgeht |
Gelb | Defektes Fahrzeug |